Studienwochen 1. Weiterbildungsjahr:
1. 13.09. – 17.09.2021
2. 04.10. – 08.10.2021
3. 02.11. – 05.11.2021
4. 22.11. – 26.11.2021
Unterrichtstag 29.11.2021
5. 31.01. – 04.02.2022
6. 07.03. – 11.03.2022
7. 09.05. – 13.05.2022
8. 30.05. – 03.06.2022
Studienwochen 2. Weiterbildungsjahr:
9. 05.09. – 09.09.2022
10. 17.10. – 21.10.2022
11. 07.11. – 11.11.2022
12. 05.12. – 09.12.2022
13. 09.01. – 13.01.2023
14. 06.02. – 10.02.2023
15. 13.03. – 17.03.2023
16. 08.05. – 12.05.2023
17. 12.06. – 16.06.2023
Examen 21.08. – 25.08.2023
Unterrichtszeit ist von 09:00 bis 17:00 Uhr.
Zeit: 01.09.2021 bis 25.08.2023
Ort: Campus der St. Elisabeth Gruppe
Widumer Str. 8
44627 Herne
Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie entsprechend der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW), Stand: 11.02.2015. Einschließlich Weiterbildung zum Praxisanleiter / Praxisanleiterin (200h) gemäß Erlass (2004) des Landes NRW und Basisseminar Basale Stimulation® in der Pflege
Zielgruppe
Krankenpflegende, Gesundheits- und Krankenpflegende, die bereits in der Anästhesie oder Intensivpflege tätig sind bzw. deren berufliche Perspektive auf die genannten Funktionsbereiche ausgerichtet ist.
Inhalte
Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, gemäß WBVO-Pflege-NRW, soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.
Die Weiterbildung soll die beruflichen Handlungskompetenzen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen insbesondere für folgende Aufgabenbereiche erweitern:
1. Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege,
2. Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen,
3. Prozesssteuerung,
4. Steuerung des eigenen Lernens.
Nach erfolgreichem Abschluss erteilt die Prüfungsbehörde die Erlaubnis, eine der folgenden Weiterbildungsbezeichnungen zu führen:
"Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie"
"Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie" "Praxisanleiter/Praxisanleiterin (200h) gemäß Erlass (2004) des Landes NRW"
Dem Antrag ist das Zeugnis gemäß § 17 über die bestandene Prüfung beizufügen. Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 21 geführt werden.
Form
Die Weiterbildung wird in modularer Form, im Rahmen eines berufsbegleitenden zweijährigen Lehrgangs durchgeführt. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung unter Anleitung. Die Unterrichtszeiten der theoretischen Fachweiterbildung umfassen 760 Stunden und zusätzlich ein Selbststudium von 80 Stunden. Sie beinhaltet anteilig die Weiterbildung zum Praxisanleiter / Praxisanleiterin. Der Unterrichtsinhalt wird in Studienwochen vermittelt. Ist eine Exkursion Bestandteil der Weiterbildung, verpflichten sich die WeiterbildungsteilnehmerInnen, daran teilzunehmen. Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten und Verpflegung gehen zu Lasten der WeiterbildungsteilnehmerInnen.
Die praktische Weiterbildung umfasst 1.200 Stunden à 60 Minuten in konservativen und operativen Bereichen der Intensivpflege und Anästhesie, davon mindestens 400 Stunden in der internistischen / neurologischen Intensivpflege, 400 Stunden in der operativen Intensivpflege und 400 Stunden im Anästhesiedienst. Die Einsatzplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Einrichtung und der Weiterbildungsstätte.
Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Inhalten der Lehrveranstaltungen und den Kompetenzen, die aufgrund der Weiterbildungsverordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind. Die Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten oder einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten oder einer schriftlichen Hausarbeit von maximal 15 Seiten oder einer praktischen Prüfung. Jede Prüfungsform muss mindestens einmal im Rahmen des Lehrgangs angewendet werden. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Notengebung erfolgt entsprechend der Regelungen des § 11 WBVO-Pflege-NRW. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die Weiterbildungsstätte. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein. Der für den Weiterbildungslehrgang und für die staatliche Abschlussprüfung aufzuwendende Arbeitsaufwand wird durch Credits entsprechend des European Credit Transfer System hinterlegt. Insgesamt werden 120 Credit Points vergeben.
Jutta Steimer
Die Veranstaltung wird durch das Bildungswerk e. V. angeboten:
Widumer Str. 8
44627 Herne
Fon 0 23 23 - 499 - 2750
Fax 0 23 23 - 499 - 2759
bildungswerk@elisabethgruppe.de
Erforderliche Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie:
Bitte denken Sie daran, nicht vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen verzögern die Bearbeitung.
Die Kursgebühr beträgt 5.300,00 € zzgl. 200,00 € Prüfungsgebühr und 100,00 € für die Berufsurkunde. Die Rechnungsstellung erfolgt in 2 Raten, anteilig für das jeweilige Kalenderjahr.