St. Elisabeth Gruppe - Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie
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Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie

Alle Fort- und Weiterbildungen des Bildungszentrum Ruhr/Bildungswerk e. V. sind jetzt hier auf der Seite des Campus zu finden.

Fachweiterbildung Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie und Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie entsprechend der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (24. Oktober 2023)

Zielgruppe
Krankenpflegende, Gesundheits- und Krankenpflegende, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende, Altenpflegerinnen und -pfleger oder Pflegefachfrauen/-männer, die bereits in der Anästhesie oder Intensivpflege bzw. Pädiatrischen Intensivpflege tätig sind bzw. deren berufliche Perspektive auf die genannten Funktionsbereiche ausgerichtet ist.

Ziel der Fachweiterbildung
Die Intensiv- und Anästhesiepflege und die Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege zeichnen sich durch ihre Spezialisierung gegenüber anderen Handlungsfeldern der professionellen Pflege aus. Die hochkomplexen Pflegesituationen erfordern eine aufbauende und spezifische Weiterbildung, die die Teilnehmenden zur selbständigen und verantwortlichen Übernahme von Tätigkeiten befähigt. Die Fachpflegenden, die den Versorgungsprozess von Intensivpatientinnen und -patienten, pädiatrischen Intensivpatienten und -patienten, Patientinnen und Patienten in der Anästhesie sowie deren Bezugspersonen gewährleisten, benötigen erweiterte Fachkompetenzen und personale Kompetenzen, die sie im Rahmen dieser Fachweiterbildung entwickeln. Dabei orientieren sich die konkreten Lernergebnisse in den einzelnen Modulen am Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickeln die Fachweiterbildungsteilnehmenden eine erweiterte Handlungskompetenz sowie die Befähigung zur professionellen Entscheidungsfindung in hochkomplexen Pflegesituationen. Nach erfolgreichem Abschluss erteilt die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen die Anerkennung, eine der folgenden Weiterbildungsbezeichnungen zu führen:

  • "Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie"
  • "Fachpflegeperson für pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie"

Form
Die Weiterbildung wird in modularer Form (Basis- und Fachmodule) im Rahmen eines berufsbegleitenden zweijährigen Lehrgangs durch­geführt. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung unter Anleitung. Die Unterrichtszeiten der theoretischen Fachweiterbildung umfassen 720 Stunden und zusätzlich ein Selbststudium von 80 Stunden. Der Unterrichtsinhalt wird in Studien­wochen vermittelt. Es werden unterschiedliche Lernformen (Präsenzunterricht und digitale Lernformen) eingesetzt.

Die praktische Weiterbildung umfasst insgesamt 1900 Stunden, davon 10% unter Praxisanleitung.

Für die Fachweiterbildung sind mindestens 550 Stunden in der konservativen Intensivpflege, 550 Stunden in der operativen Intensivpflege, 500 Stunden in weiteren Intensivbehandlungseinheiten und 500 Stunden im Bereich der Anästhesie zu absolvieren.

Für die Pädiatrische Fachweiterbildung sind mindestens 400 Std. in der Neonatologischen Intensivpflege (davon mind. 250 Std. im Perinatalzentrum Level I), mindestens 400 Std. interdisziplinäre, pädiatrische Intensivpflege, mindestens 700 Std. in weiteren Intensivbehandlungseinheiten und mindestens 400 Std. im Bereich der Anästhesie zu absolvieren. Die Einsatz­planung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Einrichtung und der Weiterbildungsstätte.

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Inhalten der Lehrveranstaltungen und den Kompetenzen, die aufgrund der Weiterbildungsordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind. Modulprüfungen finden zum Abschluss jedes durchgeführten Moduls laut Modulhandbüchern der zugelassenen Weiterbildungen statt.

Die Abschlussprüfung findet zum Abschluss der Weiterbildung statt. Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Modulprüfungen der Weiterbildung. Die praktische Abschlussprüfung dient der Überprüfung der im jeweiligen Handlungsfeld erforderlichen Handlungskompetenz.

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